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   VG Berlin, 05.11.2021 - 3 L 438.21   

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VG Berlin, 05.11.2021 - 3 L 438.21 (https://dejure.org/2021,50786)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.11.2021 - 3 L 438.21 (https://dejure.org/2021,50786)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. November 2021 - 3 L 438.21 (https://dejure.org/2021,50786)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2021 - 3 L 438.21
    Das ist der Fall, wenn der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes - mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre, insbesondere wenn andernfalls die Schaffung vollendeter Tatsachen oder ein auf andere zumutbare Weise nicht zu verhindernder und nicht wieder gutzumachender Schaden für den Antragsteller drohen würde und der nachträgliche Rechtsschutz gemessen an Artikel 19 Abs. 4 GG ineffektiv, vereitelt oder unangemessen verkürzt wäre (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Dezember 2011 - VGH 15 CS 11.2232 -, juris Rn. 20; BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, juris Rn. 26 [zu vorbeugenden Klagen]; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl., § 123 Rn. 22; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 123 Rn. 71).
  • VG Frankfurt/Main, 28.09.2018 - 7 L 3307/18

    Im einstweiligen Rechtschutzverfahren Provisionsabgabeverbot für

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2021 - 3 L 438.21
    Um das der vollziehenden Gewalt zustehende Handlungsfeld nicht übermäßig einzuengen, erfolgt die gerichtliche Kontrolle von Exekutivakten grundsätzlich erst nachgelagert (vgl. Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 123 Rn. 71; VG Gera, Beschl. v. 21. März 2019 - 6 E 234/19 -, juris, Rn. 28; vgl. VG Frankfurt, Beschl. v. 28. September 2018 - 7 L 3307/18.F -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 21.07.2016 - 15 CE 16.1279

    Abgelehnter Antrag einer Gemeinde auf Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2021 - 3 L 438.21
    Für vorbeugenden Rechtsschutz ist dagegen dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise darauf verwiesen werden kann, die befürchteten Maßnahmen der Behörde abzuwarten und gegebenenfalls einen von der VwGO als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (BayVGH, Beschl. v. 23. Juli 2019 - 6 ZB 19.790 -, juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - VGH 15 CE 16.1279 -, juris Rn. 53 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.07.2019 - 6 ZB 19.790

    Vorbeugende Feststellungsklage zur Feststellung der Laufbahnbefähigung für den

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2021 - 3 L 438.21
    Für vorbeugenden Rechtsschutz ist dagegen dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise darauf verwiesen werden kann, die befürchteten Maßnahmen der Behörde abzuwarten und gegebenenfalls einen von der VwGO als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (BayVGH, Beschl. v. 23. Juli 2019 - 6 ZB 19.790 -, juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - VGH 15 CE 16.1279 -, juris Rn. 53 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.12.2011 - 15 CS 11.2232

    Carport an der Grundstücksgrenze; Abweichung von Abstandsflächen; Vorwegnahme der

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2021 - 3 L 438.21
    Das ist der Fall, wenn der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes - mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre, insbesondere wenn andernfalls die Schaffung vollendeter Tatsachen oder ein auf andere zumutbare Weise nicht zu verhindernder und nicht wieder gutzumachender Schaden für den Antragsteller drohen würde und der nachträgliche Rechtsschutz gemessen an Artikel 19 Abs. 4 GG ineffektiv, vereitelt oder unangemessen verkürzt wäre (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Dezember 2011 - VGH 15 CS 11.2232 -, juris Rn. 20; BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, juris Rn. 26 [zu vorbeugenden Klagen]; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl., § 123 Rn. 22; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 123 Rn. 71).
  • VG Gera, 21.03.2019 - 6 E 234/19

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis im Rahmen eines vorbeugenden

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2021 - 3 L 438.21
    Um das der vollziehenden Gewalt zustehende Handlungsfeld nicht übermäßig einzuengen, erfolgt die gerichtliche Kontrolle von Exekutivakten grundsätzlich erst nachgelagert (vgl. Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 123 Rn. 71; VG Gera, Beschl. v. 21. März 2019 - 6 E 234/19 -, juris, Rn. 28; vgl. VG Frankfurt, Beschl. v. 28. September 2018 - 7 L 3307/18.F -, juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 27.05.2022 - 3 L 143.22

    Schülerinnen und Schüler müssen sich weiter auf COVID-19 testen

    b) Im Übrigen ist für das Gericht hier auch kein Anordnungsgrund erkennbar, weil die ausdrücklich zugelassenen Selbsttests nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer von vergleichsweiser niedriger Eingriffsintensität (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 5. November 2021 - VG 3 L 438/21 -, juris Rn. 18) und nach dem aktuellen Gesundheitsstand gesundheitlich unbedenklich sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. März 2022 - 13 B 1441/21, juris Rn. 11 ff.), so dass die Annahme von nicht wiedergutzumachenden Nachteilen ohnehin fernliegend erscheint (siehe hierzu auch zur Testpflicht nach der CoronaEinreiseV: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2021 - OVG 9 S 11/21 -).
  • VG Berlin, 27.05.2022 - 3 L 139.22
    b) Im Übrigen ist für das Gericht hier auch kein Anordnungsgrund erkennbar, weil die ausdrücklich zugelassenen Selbsttests nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer von vergleichsweiser niedriger Eingriffsintensität (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 5. November 2021 - VG 3 L 438/21 -, juris Rn. 18) und nach dem aktuellen Gesundheitsstand gesundheitlich unbedenklich sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. März 2022 - 13 B 1441/21, juris Rn. 11 ff.), so dass die Annahme von nicht wiedergutzumachenden Nachteilen ohnehin fernliegend erscheint (siehe hierzu auch zur Testpflicht nach der CoronaEinreiseV: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2021 - OVG 9 S 11/21 -).
  • VG Berlin, 01.03.2022 - 3 L 25.22
    Selbst wenn man den Antrag dahingehend auslegte, dass er sich auf künftige ungerechtfertigte Anwürfe im Zusammenhang mit dem (Nicht-)Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bezöge, so fehlte ihm das für einen vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO nach ständiger Rechtsprechung der Kammer erforderliche, qualifizierte Interesse (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 5. November 2021 - VG 3 L 438/21 - vom 21. April 2020 - VG 3 L 158/20 - vom 24. April 2020 - VG 3 L 107/20 -).
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